Landumlegung

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Geschäftstyp Landumlegungen

Die nachfolgenden Hinweise gelten für die Verarbeitungsarten VA 2.1 Landumlegung sowie VA 2.2 Baulandfumlegung.

Ausgangslage Die Verfahren für eine Landumlegung dauern in der Regel über mehrere Jahre. Für die Bearbeitung im Vermessungswerk ist es von Vorteil, wenn bereits in einem frühen Zeitpunkt die Nummern der Grundstücke im neuen Bestand reserviert werden können.

Lösung In Capitastra / GRUDA-AV kann frühzeitig ein Geschäft eröffnet und eine Anzahl neue Grundstücke in den Geschäftsperimeter aufgenommen werden. Es empfiehlt sich dabei, etwas mehr Grundstücke zu reservieren, als dann voraussichtlich benötigt werden. So verfügt man über eine Reserve. Diese neuen Grundstücke haben vorerst die Grundstückart „unbekannt“.

Mit dieser Lösung sind die Grundstücknummern für den neuen Bestand reserviert.

Transfer GRUDATRANS Da die neuen Grundstücke bereits im Geschäftsperimeter enthalten sind, muss der Transfer, welcher zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird, zwingend als Nachlieferung erfolgen. Die transferierten Grundstücke haben nach der Verbuchung in GRUDA-AV die Grundstückart „LIG“ oder „sdR“.

Nicht benötigte reservierte Grundstücknummern müssen nach dem Transfer aus dem Gheschäftsperimeter der Landumlegung entfernt werden. Sie sind an der Grundstückart „unbekannt“ leicht identifizierbar.


27.05.2011 AGI / B.Jost