Tipps GRUDATRANS

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Tipps und Tricks zu GRUDATRANS


Support / Vorgehen im Fehlerfall / Transfer Schwierigkeiten

  • Falls Sie beim Transfer Schwierigkeiten haben (Programmabbruch vor der Verbuchung, Unklare Fehlermeldungen, fachliche Unsicherheiten) so senden Sie Ihre Support-Anfrage direkt per Mail an mailto:servicedesk@fin.be.ch
  • Senden Sie zum Problem- / Fehlerbeschreib immer auch das Original XML Datenfile inkl. allfällig vorhandene Fehlerfiles und Printscreens.


Fehlernummern/Fehlertexte:
Es sind zur Zeit noch nicht alle Fehlertexte optimal formuliert und dokumentiert. Wenn Sie einen Fehlertext nicht verstehen oder eine Frage zur Fehlernummer haben, eröffnen Sie bitte beim Servicedesk einen Call. Der Support im AGI kann Ihnen punktuell weitere Informationen liefern.

Nachlieferungen:
Nachzuliefernde Grundstück-Nr. dürfen im Geschäft nicht bereits ausgestanzt sein. Tipp: Vor der Nachlieferung die Ausstanzung wieder ins Hauptgeschäft (Index 0) rückgängig machen, dann Nachliefern mit GRUDATRANS und anschliessend im GRUDA-AV wieder neu ausstanzen.

Wahl des korrekten Geschäftstyps:
Sprechen Sie sich mit dem AGI ab.

Mutieren von AV-Bemerkungen auf Gemeindegrenzen:
Wenn Sie zum Beispiel mit einem GRUDATRANS-File einen Lagefixpunkt auf der Gemeindegrenze verbuchen/mutieren, so müssen Sie ein zusammengelegtes Geschäft machen. Das heisst nebst dem GRUDATRANS-Geschäft wird in der Nachbargemeinde auch ein Geschäft eröffnet mit demjenigen Grundstück, auf welchem der Lagefixpunkt auch verbucht werden soll. Es muss also ein zusammengelegtes Geschäft gebildet werden für diesen GRUDATRANS-Transfer.
GRUDATRANS nimmt das betroffene Grundstück der Nachbargemeinde automatisch mit in den Perimeter im Geschäft der Nachbargemeinde.

Abgleich der Nomenklaturen / Lokalisiationsbezeichnungen
Erfahrungsgemäss stimmen oft einzelne Lokalisationsnamen oder Nomenklaturnamen im GRUDA-AV nicht exakt mit dem Wert im GRUDATRANS File überein. Es lohnt sich eventuell, vorgängig dem Transfer ein Vergleich „AV-System mit GRUDA-AV) zu machen.

Löschen von Teilgrundstücke
Mit dem Geschäftstyp Nr. 6 “Aktualisierung Grundstückbeschreibung“ können keine Teilgrundstück gestrichen werden, weil keine Änderungen am Grundstück möglich sind.


       1. Teilgrundstücke mit einer “Flächenberichtigung“ (VA 5.3) streichen
       2. GRUDATRANS “Periodische Nachführung“ (VA 6.2) durchführen