Tipps GRUDATRANS: Unterschied zwischen den Versionen

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• '''Nachlieferungen''': <br />Nachzuliefernde Grundstück-Nr. dürfen im Geschäft nicht bereits ausgestanzt sein. Tipp: Vor der Nachlieferung die Ausstanzung wieder ins Hauptgeschäft (Index 0)  rückgängig machen, dann Nachliefern mit GRUDATRANS und anschliessend im GRUDA-AV wieder neu ausstanzen.<br /><br />
 
• '''Nachlieferungen''': <br />Nachzuliefernde Grundstück-Nr. dürfen im Geschäft nicht bereits ausgestanzt sein. Tipp: Vor der Nachlieferung die Ausstanzung wieder ins Hauptgeschäft (Index 0)  rückgängig machen, dann Nachliefern mit GRUDATRANS und anschliessend im GRUDA-AV wieder neu ausstanzen.<br /><br />
 
• '''Wahl des korrekten Geschäftstyps''':<br />  Sprechen Sie sich mit dem AGI ab.<br /><br />
 
• '''Wahl des korrekten Geschäftstyps''':<br />  Sprechen Sie sich mit dem AGI ab.<br /><br />
• '''Mutieren von AV-Bemerkungen auf Gemeindegrenzen''':<br /> Wenn Sie zum Beispiel mit einem GRUDATRANS-File einen Lagefixpunkt auf der Gemeindegrenze verbuchen/mutieren, so müssen Sie ein zusammengelegtes Geschäft machen. Das heisst nebst dem GRUDATRANS-Geschäft wird in der Nachbargemeinde auch ein Geschäft eröffnet mit demjenigen Grundstück, auf welchem der Lagefixpunkt auch verbucht werden soll. Es muss also ein zusammengelegtes Geschäft gebildet werden für diesen GRUDATRANS-Transfer.<br /><br />
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• '''Mutieren von AV-Bemerkungen auf Gemeindegrenzen''':<br /> Wenn Sie zum Beispiel mit einem GRUDATRANS-File einen Lagefixpunkt auf der Gemeindegrenze verbuchen/mutieren, so müssen Sie ein zusammengelegtes Geschäft machen. Das heisst nebst dem GRUDATRANS-Geschäft wird in der Nachbargemeinde auch ein Geschäft eröffnet mit demjenigen Grundstück, auf welchem der Lagefixpunkt auch verbucht werden soll. Es muss also ein zusammengelegtes Geschäft gebildet werden für diesen GRUDATRANS-Transfer.<br />
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G'''RUDATRANS nimmt das betroffene Grundstück der Nachbargemeinde automatisch mit in den Perimeter im Geschäft der Nachbargemeinde.'''
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• '''Abgleich der Nomenklaturen / Lokalisiationsbezeichnungen'''  
 
• '''Abgleich der Nomenklaturen / Lokalisiationsbezeichnungen'''  
 
<br />Erfahrungsgemäss stimmen oft einzelne Lokalisationsnamen oder Nomenklaturnamen im GRUDA-AV nicht exakt mit dem Wert im GRUDATRANS File überein. Es lohnt sich eventuell, vorgängig dem Transfer ein Vergleich „AV-System mit GRUDA-AV) zu machen.<br /><br />
 
<br />Erfahrungsgemäss stimmen oft einzelne Lokalisationsnamen oder Nomenklaturnamen im GRUDA-AV nicht exakt mit dem Wert im GRUDATRANS File überein. Es lohnt sich eventuell, vorgängig dem Transfer ein Vergleich „AV-System mit GRUDA-AV) zu machen.<br /><br />
  
'''Teilgrundstücke die via GRUDATRANS gestrichen werden sollten, werden nicht richtig verbucht'''<br />
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'''Löschen von Teilgrundstücke'''<br />
Fehler betrifft Teilgrundstücke die mit dem Geschäftstyp Nr. 6 “Aktualisierung Grundstückbeschreibung“ gestrichen werden sollten
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Mit dem Geschäftstyp Nr. 6 “Aktualisierung Grundstückbeschreibung“ können keine Teilgrundstück gestrichen werden, weil keine Änderungen am Grundstück möglich sind.
Mit dem Geschäftstyp Nr. 6 können keine Änderungen am Grundstück vorgenommen werden, das heisst es können auch keine Teilgrundstücke gestrichen werden. Betroffen sind vor allem Geschäfte der periodischen Nachführung. <br /><br />
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         1. Teilgrundstücke mit einer “Flächenberichtigung“ (VA 5.3) streichen
 
         1. Teilgrundstücke mit einer “Flächenberichtigung“ (VA 5.3) streichen
  
         2. GRUDATRANS “Periodische Nachführung“ (VA 6.2) durchführen  
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         2. GRUDATRANS “Periodische Nachführung“ (VA 6.2) durchführen
 
 
<br />'''Bekannte Probleme / Noch vorhandene Einschränkungen GRUDATRANS 6.3.0.3'''
 
 
 
• Mehrfach überlagernde Baurechte werden noch nicht korrekt verbucht [In Analyse]<br />
 
• Bei Landumlegungen gibt die Fehlernummer Nr. 2005, welche den Geschäftsabschluss aktuell noch blockiert [In Analyse]<br />
 
• Die Grobkoordinaten von Teilgrundstücken werden akutell noch nicht verbucht.
 

Version vom 7. Dezember 2011, 08:45 Uhr

Tipps und Tricks zu GRUDATRANS


Support / Vorgehen im Fehlerfall / Transfer Schwierigkeiten

  • Falls Sie beim Transfer Schwierigkeiten haben (Programmabbruch vor der Verbuchung, Unklare Fehlermeldungen, fachliche Unsicherheiten) so senden Sie Ihre Support-Anfrage direkt per Mail an mailto:servicedesk@fin.be.ch
  • Senden Sie zum Problem- / Fehlerbeschreib immer auch das Original XML Datenfile inkl. allfällig vorhandene Fehlerfiles und Printscreens.


Fehlernummern/Fehlertexte:
Es sind zur Zeit noch nicht alle Fehlertexte optimal formuliert und dokumentiert. Wenn Sie einen Fehlertext nicht verstehen oder eine Frage zur Fehlernummer haben, eröffnen Sie bitte beim Servicedesk einen Call. Der Support im AGI kann Ihnen punktuell weitere Informationen liefern.

Nachlieferungen:
Nachzuliefernde Grundstück-Nr. dürfen im Geschäft nicht bereits ausgestanzt sein. Tipp: Vor der Nachlieferung die Ausstanzung wieder ins Hauptgeschäft (Index 0) rückgängig machen, dann Nachliefern mit GRUDATRANS und anschliessend im GRUDA-AV wieder neu ausstanzen.

Wahl des korrekten Geschäftstyps:
Sprechen Sie sich mit dem AGI ab.

Mutieren von AV-Bemerkungen auf Gemeindegrenzen:
Wenn Sie zum Beispiel mit einem GRUDATRANS-File einen Lagefixpunkt auf der Gemeindegrenze verbuchen/mutieren, so müssen Sie ein zusammengelegtes Geschäft machen. Das heisst nebst dem GRUDATRANS-Geschäft wird in der Nachbargemeinde auch ein Geschäft eröffnet mit demjenigen Grundstück, auf welchem der Lagefixpunkt auch verbucht werden soll. Es muss also ein zusammengelegtes Geschäft gebildet werden für diesen GRUDATRANS-Transfer.
GRUDATRANS nimmt das betroffene Grundstück der Nachbargemeinde automatisch mit in den Perimeter im Geschäft der Nachbargemeinde.

Abgleich der Nomenklaturen / Lokalisiationsbezeichnungen
Erfahrungsgemäss stimmen oft einzelne Lokalisationsnamen oder Nomenklaturnamen im GRUDA-AV nicht exakt mit dem Wert im GRUDATRANS File überein. Es lohnt sich eventuell, vorgängig dem Transfer ein Vergleich „AV-System mit GRUDA-AV) zu machen.

Löschen von Teilgrundstücke
Mit dem Geschäftstyp Nr. 6 “Aktualisierung Grundstückbeschreibung“ können keine Teilgrundstück gestrichen werden, weil keine Änderungen am Grundstück möglich sind.


       1. Teilgrundstücke mit einer “Flächenberichtigung“ (VA 5.3) streichen
       2. GRUDATRANS “Periodische Nachführung“ (VA 6.2) durchführen