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Infos zum Betrieb GRUDATRANS
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Kontrollierte Betriebsaufnahme GRUDATRANS:  Ab sofort möglich
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Die kontrollierte Betriebsaufnahme von GRUDATRANS ist in Absprache mit der GRUDA-Leitstelle (Astrid Oechslin und Martin Studer) wieder möglich. Besprechen Sie vor dem Transfer mit der GRUDA-Leistelle, ob Ihr konkretes Operat  transferierbar ist oder wegen den Einschränkungen noch warten muss.
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Gelöste Probleme mit Hotfixe 6.3.0.3:
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• Zusammengelegte Geschäfte sind ab sofort möglich (z.B. Mutationen von Lagefixpunkten auf der Gemeindegrenze)
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• Ersterhebungen, Neuerhebungen, Erneuerungen können auch mit grossen Flächenänderungen verbucht werden (kann z.B bei unvermessen Gebieten vorkommen)
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Bekannte Probleme / Noch vorhandene Einschränkungen GRUDATRANS 6.3.0.3
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• Mehrfach überlagernde Baurechte werden noch nicht korrekt verbucht [In Analyse]
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• Bei Landumlegungen gibt die Fehlernummer Nr. 2005, welche den Geschäftsabschluss aktuell noch blockiert [In Analyse]
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• Die Grobkoordinaten von Teilgrundstücken werden akutell noch nicht verbucht.
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Aktivitäten bis Ende Jahr 2011
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• Nachführung und Aktualisierung der GRUDATRANS-Dokumentationen (Nachführung Anwenderdokumentation, Spielregeln, Fehlerlisten)
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• Diverse Fehlerkorrekturen, welche unschön sind – aber nicht betriebskritisch.
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• Weitere Stabilisierung des Betriebes.
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'''1. Umnummerierungen von Gebäuden  via GRUDATRANS ergeben Fehlermeldungen'''<br \><br \>   
 
'''1. Umnummerierungen von Gebäuden  via GRUDATRANS ergeben Fehlermeldungen'''<br \><br \>   
 
1. Fehler betrifft GRUDATRANS-Fehlermeldungen 9000 und 9001 (alt 917 und 918)<br \>   
 
1. Fehler betrifft GRUDATRANS-Fehlermeldungen 9000 und 9001 (alt 917 und 918)<br \>   

Version vom 16. Juli 2011, 10:56 Uhr

Infos zum Betrieb GRUDATRANS

Kontrollierte Betriebsaufnahme GRUDATRANS: Ab sofort möglich Die kontrollierte Betriebsaufnahme von GRUDATRANS ist in Absprache mit der GRUDA-Leitstelle (Astrid Oechslin und Martin Studer) wieder möglich. Besprechen Sie vor dem Transfer mit der GRUDA-Leistelle, ob Ihr konkretes Operat transferierbar ist oder wegen den Einschränkungen noch warten muss.

Gelöste Probleme mit Hotfixe 6.3.0.3: • Zusammengelegte Geschäfte sind ab sofort möglich (z.B. Mutationen von Lagefixpunkten auf der Gemeindegrenze) • Ersterhebungen, Neuerhebungen, Erneuerungen können auch mit grossen Flächenänderungen verbucht werden (kann z.B bei unvermessen Gebieten vorkommen)

Bekannte Probleme / Noch vorhandene Einschränkungen GRUDATRANS 6.3.0.3 • Mehrfach überlagernde Baurechte werden noch nicht korrekt verbucht [In Analyse] • Bei Landumlegungen gibt die Fehlernummer Nr. 2005, welche den Geschäftsabschluss aktuell noch blockiert [In Analyse] • Die Grobkoordinaten von Teilgrundstücken werden akutell noch nicht verbucht.

Aktivitäten bis Ende Jahr 2011 • Nachführung und Aktualisierung der GRUDATRANS-Dokumentationen (Nachführung Anwenderdokumentation, Spielregeln, Fehlerlisten) • Diverse Fehlerkorrekturen, welche unschön sind – aber nicht betriebskritisch. • Weitere Stabilisierung des Betriebes.


1. Umnummerierungen von Gebäuden via GRUDATRANS ergeben Fehlermeldungen

1. Fehler betrifft GRUDATRANS-Fehlermeldungen 9000 und 9001 (alt 917 und 918)
Diese Fehlermeldungen sollten als Hinweis und nicht als Fehler erscheinen. Betroffen sind vor allem projektierte bzw. definitiv übernommene Gebäude, bei denen die Adresse (Lokalisation, Hausnummer, etc.) vor GRUDATRANS verändert wurde oder Gebäude die mit einem SDR verknüpft sind oder waren.

2. Teilgrundstücke die via GRUDATRANS gestrichen werden sollten, werden nicht richtig verbucht

2. Fehler betrifft Teilgrundstücke die mit dem Geschäftstyp Nr. 6 “Aktualisierung Grundstückbeschreibung“ gestrichen werden sollten
Mit dem Geschäftstyp Nr. 6 können keine Änderungen am Grundstück vorgenommen werden, das heisst es können auch keine Teilgrundstücke gestrichen werden. Betroffen sind vor allem Geschäfte der periodischen Nachführung.

        1. Teilgrundstücke mit einer “Flächenberichtigung“ (VA 5.3) streichen
        2. GRUDATRANS “Periodische Nachführung“ (VA 6.2) durchführen 


Bei Fragen können Sie sich an die Leitstelle GRUDA wenden.