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1. Fehler betrifft GRUDATRANS-Fehlermeldungen 9000 und 9001 (alt 917 und 918)<\ br>
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'''1. Umnummerierungen von Gebäuden  via GRUDATRANS ergeben Fehlermeldungen'''<br \><br \> 
Diese Fehlermeldungen sollten als Hinweis und nicht als Fehler erscheinen. Betroffen sind vor allem projektierte bzw. definitiv übernommene Gebäude, bei denen die Adresse (Lokalisation, Hausnummer, etc.) vor GRUDATRANS verändert wurde oder Gebäude die mit einem SDR verknüpft sind oder waren.
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1. Fehler betrifft GRUDATRANS-Fehlermeldungen 9000 und 9001 (alt 917 und 918)  
2. Fehler betrifft Teilgrundstücke die mit dem Geschäftstyp Nr. 6 “Aktualisierung Grundstückbeschreibung“ gestrichen werden sollten
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Diese Fehlermeldungen sollten als Hinweis und nicht als Fehler erscheinen. Betroffen sind vor allem projektierte bzw. definitiv übernommene Gebäude, bei denen die Adresse (Lokalisation, Hausnummer, etc.) vor GRUDATRANS verändert wurde oder Gebäude die mit einem SDR verknüpft sind oder waren.<br \><br \>
Mit dem Geschäftstyp Nr. 6 können keine Änderungen am Grundstück vorgenommen werden, das heisst es können auch keine Teilgrundstücke gestrichen werden. Betroffen sind vor allem Geschäfte der periodischen Nachführung.
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'''2. Teilgrundstücke die via GRUDATRANS gestrichen werden sollten, werden nicht richtig verbucht'''<br \><br \>
Bis auf weiteres ist wie folgt vorzugehen:
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Mit dem Geschäftstyp Nr. 6 können keine Änderungen am Grundstück vorgenommen werden, das heisst es können auch keine Teilgrundstücke gestrichen werden. Betroffen sind vor allem Geschäfte der periodischen Nachführung.  
  
 
         1. Teilgrundstücke mit einer “Flächenberichtigung“ (VA 5.3) streichen
 
         1. Teilgrundstücke mit einer “Flächenberichtigung“ (VA 5.3) streichen

Version vom 13. April 2011, 17:39 Uhr

1. Umnummerierungen von Gebäuden via GRUDATRANS ergeben Fehlermeldungen

1. Fehler betrifft GRUDATRANS-Fehlermeldungen 9000 und 9001 (alt 917 und 918) Diese Fehlermeldungen sollten als Hinweis und nicht als Fehler erscheinen. Betroffen sind vor allem projektierte bzw. definitiv übernommene Gebäude, bei denen die Adresse (Lokalisation, Hausnummer, etc.) vor GRUDATRANS verändert wurde oder Gebäude die mit einem SDR verknüpft sind oder waren.

2. Teilgrundstücke die via GRUDATRANS gestrichen werden sollten, werden nicht richtig verbucht

Mit dem Geschäftstyp Nr. 6 können keine Änderungen am Grundstück vorgenommen werden, das heisst es können auch keine Teilgrundstücke gestrichen werden. Betroffen sind vor allem Geschäfte der periodischen Nachführung.

        1. Teilgrundstücke mit einer “Flächenberichtigung“ (VA 5.3) streichen
        2. GRUDATRANS “Periodische Nachführung“ (VA 6.2) durchführen 


Bei Fragen können Sie sich an die Leitstelle GRUDA wenden.