Tipps GRUDATRANS: Unterschied zwischen den Versionen

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• '''Nachlieferungen''': <br />Nachzuliefernde Grundstück-Nr. dürfen im Geschäft nicht bereits ausgestanzt sein. Tipp: Vor der Nachlieferung die Ausstanzung wieder ins Hauptgeschäft (Index 0)  rückgängig machen, dann Nachliefern mit GRUDATRANS und anschliessend im GRUDA-AV wieder neu ausstanzen.<br /><br />
 
• '''Nachlieferungen''': <br />Nachzuliefernde Grundstück-Nr. dürfen im Geschäft nicht bereits ausgestanzt sein. Tipp: Vor der Nachlieferung die Ausstanzung wieder ins Hauptgeschäft (Index 0)  rückgängig machen, dann Nachliefern mit GRUDATRANS und anschliessend im GRUDA-AV wieder neu ausstanzen.<br /><br />
 
• '''Wahl des korrekten Geschäftstyps''':<br />  Sprechen Sie sich mit dem AGI ab.<br /><br />
 
• '''Wahl des korrekten Geschäftstyps''':<br />  Sprechen Sie sich mit dem AGI ab.<br /><br />
• '''Mutieren von AV-Bemerkungen auf Gemeindegrenzen''':<br /> Wenn Sie zum Beispiel mit einem GRUDATRANS-File einen Lagefixpunkt auf der Gemeindegrenze verbuchen/mutieren, so müssen Sie ein zusammengelegtes Geschäft machen. Das heisst nebst dem GRUDATRANS-Geschäft wird in der Nachbargemeinde auch ein Geschäft eröffnet mit demjenigen Grundstück, auf welchem der Lagefixpunkt auch verbucht werden soll. Es muss also ein zusammengelegtes Geschäft gebildet werden für diesen GRUDATRANS-Transfer.<br />
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• '''Mutieren von AV-Bemerkungen auf Gemeindegrenzen''':<br /> Wenn Sie zum Beispiel mit einem GRUDATRANS-File einen Lagefixpunkt auf der Gemeindegrenze verbuchen/mutieren, so müssen Sie ein zusammengelegtes Geschäft machen. Das heisst nebst dem GRUDATRANS-Geschäft wird in der Nachbargemeinde auch ein Geschäft eröffnet mit demjenigen Grundstück, auf welchem der Lagefixpunkt auch verbucht werden soll. Es muss also ein zusammengelegtes Geschäft gebildet werden für diesen GRUDATRANS-Transfer.<br /><br />
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• '''Abgleich der Nomenklaturen / Lokalisiationsbezeichnungen'''
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<br />Erfahrungsgemäss stimmen oft einzelne Lokalisationsnamen oder Nomenklaturnamen im GRUDA-AV nicht exakt mit dem Wert im GRUDATRANS File überein. Es lohnt sich eventuell, vorgängig dem Transfer ein Vergleich „AV-System mit GRUDA-AV) zu machen.

Version vom 3. Dezember 2011, 09:01 Uhr

Tipps und Tricks zu GRUDATRANS


Fehlernummern/Fehlertexte:
Es sind zur Zeit noch nicht alle Fehlertexte optimal formuliert und dokumentiert. Wenn Sie einen Fehlertext nicht verstehen oder eine Frage zur Fehlernummer haben, eröffnen Sie bitte beim Servicedesk einen Call. Der Support im AGI kann Ihnen punktuell weitere Informationen liefern.

Nachlieferungen:
Nachzuliefernde Grundstück-Nr. dürfen im Geschäft nicht bereits ausgestanzt sein. Tipp: Vor der Nachlieferung die Ausstanzung wieder ins Hauptgeschäft (Index 0) rückgängig machen, dann Nachliefern mit GRUDATRANS und anschliessend im GRUDA-AV wieder neu ausstanzen.

Wahl des korrekten Geschäftstyps:
Sprechen Sie sich mit dem AGI ab.

Mutieren von AV-Bemerkungen auf Gemeindegrenzen:
Wenn Sie zum Beispiel mit einem GRUDATRANS-File einen Lagefixpunkt auf der Gemeindegrenze verbuchen/mutieren, so müssen Sie ein zusammengelegtes Geschäft machen. Das heisst nebst dem GRUDATRANS-Geschäft wird in der Nachbargemeinde auch ein Geschäft eröffnet mit demjenigen Grundstück, auf welchem der Lagefixpunkt auch verbucht werden soll. Es muss also ein zusammengelegtes Geschäft gebildet werden für diesen GRUDATRANS-Transfer.

Abgleich der Nomenklaturen / Lokalisiationsbezeichnungen
Erfahrungsgemäss stimmen oft einzelne Lokalisationsnamen oder Nomenklaturnamen im GRUDA-AV nicht exakt mit dem Wert im GRUDATRANS File überein. Es lohnt sich eventuell, vorgängig dem Transfer ein Vergleich „AV-System mit GRUDA-AV) zu machen.